Im letzten Jahr hat die Pandemie viele Unternehmen in Atem gehalten und die Umsätze in den Keller sinken lassen. Investitionen wurden vertagt und Zahlungen aufgeschoben. Mit der Überbrückungshilfe III soll es von Februar bis einschließlich August jetzt noch einmal Unterstützung für betroffene Unternehmen geben.

Nachdem die Bundesregierung bereits im ersten Lockdown allen benachteiligten Branchen finanzielle Unterstützung zugesichert hat, gehen die Fördermaßnahmen nun in eine neue Runde. Zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 19.01.2020 nun eine überarbeitete Version der Überbrückungshilfe III.

Neu bei dieser Regelung ist, dass Unternehmen nun auch die Möglichkeit haben, über die normalen Fixkosten hinaus auch Kosten für Marketing, Werbung und Digitalisierung erstattet zu bekommen bzw. zu fördern.

Die Förderung gilt zunächst für alle Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben und gilt für den Zeitraum November 2020 bis einschließlich Juni 2021.

Die konkrete Höhe der einzelnen Zuschüsse richtet sich nach dem Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat aus dem Vorjahr 2019. Bei möglichen Rückgängen von 30 % und höher können bis maximal 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet werden. Zu den Kosten im Musterkatalog zählen sowohl Versicherungen als auch Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten. Neu im Vergleich zum Vorjahr ist die Erstattung von Kosten und Investitionen im Bereich der Digitalisierung. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben in den Aufbau oder auch in die Erweiterung eines Online-Shops sowie Marketing- und Werbekosten für dein Unternehmen. Für diese Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Aus diesem Grund stehen wir auch unseren Kunden mit den Leistungen im Bereich der Programmierung von Online-Shops und Social Media Marketing in dieser Zeit zur Verfügung. Somit können zum Beispiel auch Unternehmen aus dem Bereich des Einzelhandels trotz Corona durch den Online-Vertrieb Umsätze generieren.

Wir empfehlen, die Überbrückungshilfe III vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu nutzen und sich somit einen eigenen digitalen Vertrieb auszubauen. Sie ist nicht nur als Überbrückungsmaßnahme in dieser aktuellen Lage zu sehen, sondern vor allem als langfristige Investition in die Zukunft. Die Beantragung für die Überbrückungshilfe übernimmt der Steuerberater deines Vertrauens – melde dich jetzt direkt bei ihm und lass dich umfassend beraten.

Für Soloselbstständige und Künstler gibt es seit diesem Jahr ebenfalls einen schnellen und unbürokratischen Weg, Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Möglichkeiten darüber finden Sie auf der bundesweit einheitlichen digitalen Plattform der Überbrückungshilfe unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

  • Quellen:
  • Bildnachweis
    Bildnachweis / AdobeStock #241431868

 

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